Salz und Zucker in der Beikost: Was die Empfehlungen sagen
Redaktion: Mamio-Team · auf Basis von 6 Quellen (siehe unten) · Stand der Prüfung: 2026-10-23 · keine ärztliche Beratung
Die deutschen Handlungsempfehlungen nennen Salz und Zucker nicht als Verbotsliste, sondern an drei Stellen: bei der Auswahl von Fertigprodukten sollen „ein Zusatz von Salz und ein starker Süßgeschmack" vermieden werden [1], bei Getränken gilt „Süße Getränke sollten vermieden werden" [2], und das amtliche Rezept für den ersten Brei kommt ohne beides aus [4]. Die ESPGHAN-Stellungnahme formuliert es als Grundsatz: Salz- und Zuckerzusatz in der Beikost solle unterbleiben [6].
Was bei Fertigbrei im Glas zählt
Die Handlungsempfehlungen geben für gekaufte Beikost konkrete Auswahlkriterien. Erstens: „Produkte mit Lebensmittelzutaten, die den Empfehlungen für die Selbstzubereitung entsprechen, sollten bevorzugt werden" [1]. Zweitens: „Ein Zusatz von Salz und ein starker Süßgeschmack sollten vermieden werden" [1]. Das ist die klarste deutsche Aussage zu Salz und Zucker in der Beikost — sie steht als Einkaufskriterium da, nicht als Verbot, und sie betrifft beides gleichzeitig.
Das amtliche Rezept enthält nichts davon
Wie wenig vorgesehen ist, zeigt der Blick auf den Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei, den das Netzwerk Gesund ins Leben als ersten Brei empfiehlt. Die vollständige Zutatenliste lautet: 100 g geputztes Gemüse, 50 g Kartoffeln ohne Schale (oder Nudeln, Reis, anderes Getreide, gekocht), 30 g Fleisch oder Fisch, 1,5 EL Fruchtsaft oder Obstpüree als Nachtisch und 1 EL Öl [4]. Salz und Zucker kommen darin nicht vor — auch nicht als optionale Zutat. Das ist eine Beobachtung über das Rezept, keine Verbotsaussage der Quelle.
Getränke: hier ist die Empfehlung am deutlichsten
„Süße Getränke sollten vermieden werden", heißt es in den Handlungsempfehlungen zu Getränken [2]. Und: „Das beste Getränk für Säuglinge ist Wasser" [2]. Angeboten werden sollen Getränke mit der Einführung des dritten Beikostbreis, zusätzlich zu Muttermilch oder Säuglings(milch)nahrung [2]. Deutlich wird die Quelle beim Dauernuckeln: „Vom Dauergebrauch der Flasche und der Flasche zum Einschlafen sowie von zuckerhaltigen Getränken (gesüßte Tees, Fruchtsäfte) wird daher dringend abgeraten" [2].
Warum Zucker beim Trinken besonders zählt
Der Grund ist der Dauerkontakt mit den Zähnen: „Ein ständiges Umspülen der Zähne mit zuckerhaltigen Getränken, einschließlich Muttermilch und Säuglings(milch)nahrung, erhöht das Risiko für Zahnkaries (insbesondere Frontzahnkaries)" [2] — die Quelle nennt hier ausdrücklich auch Muttermilch und Säuglingsnahrung, es geht um das ständige Umspülen, nicht um die Mahlzeit. Daneben steht ein zweiter Befund: „Der regelmäßige Verzehr von zuckerhaltigen Getränken im Säuglingsalter war in Beobachtungsstudien mit einem erhöhten Risiko für Übergewicht und Adipositas im Schulalter assoziiert" [2]. Assoziiert, in Beobachtungsstudien — so steht es dort, und so ist es zu lesen.
Gezuckerte Milchprodukte im ersten Jahr
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit führt unter den Lebensmitteln, die im ersten Lebensjahr noch nicht auf den Speiseplan gehören, auch „zusätzliche Milchprodukte wie zum Beispiel Joghurts, Dickmilch oder Fruchtquark" [5]. Die Begründung ist doppelt: „Sie sind meist mit Zucker versetzt und fördern die Entwicklung von Karies", und sie erhöhen ungünstig die Eiweißaufnahme und verdrängen andere Lebensmittel wie Obst und Gemüse aus der Ernährung [5].
Nach dem ersten Geburtstag: sparsam
Für Kleinkinder von einem bis drei Jahren wird Salz und Zucker nicht verboten, sondern eingeordnet. In der empfohlenen Kleinkind- und Familienernährung stehen „sparsam: Zucker und Süßigkeiten, (Jod)Salz, Fette mit hohem Anteil gesättigter Fettsäuren sowie Snackprodukte" [3], bei den Getränken „am besten Wasser oder andere ungesüßte/zuckerfreie Getränke" [3]. Interessant für Eltern, die Saft für harmloser halten als Süßigkeiten: „Der Zuckeranteil naturbelassener (z. B. in Fruchtsäften, Honig) und industriell erzeugter Nahrungsmittel stellt zudem für die Zähne des Kleinkindes ein Kariesrisiko dar" [3] — für Honig gilt im ersten Lebensjahr ohnehin eine eigene Einschränkung.
Was Geschmack damit zu tun hat
Die ESPGHAN-Stellungnahme hält nicht nur fest, dass Salz- und Zuckerzusatz in der Beikost nicht empfohlen wird [6], sondern berichtet auch, woran das hängt. In einer zitierten Untersuchung bevorzugten im Alter von sechs Monaten nur jene Säuglinge salzige Lösungen, die vorher stärkehaltige Tischkost bekommen hatten, und dieselben Kinder leckten im Vorschulalter häufiger Salz von der Oberfläche von Lebensmitteln [6]. Dazu passt ein praktischer Hinweis derselben Quelle: ein Säugling braucht einen neuen Geschmack manchmal acht bis zehn Mal, bevor er ihn annimmt [6] — Geschmack ohne Salz und Zucker ist also eher eine Frage der Wiederholung als der Würze.
Was die Empfehlungen offenlassen
Zwei Lücken sind wichtig. Erstens gibt es in den hier geöffneten deutschen Quellen keinen Satz, der wörtlich sagt, selbst gekochte Beikost dürfe im ersten Lebensjahr kein Salz enthalten — es gibt das Fertigprodukt-Kriterium [1], das salzfreie Rezept [4], die Kleinkind-Einordnung „sparsam" [3] und den internationalen Grundsatz [6]. Zweitens nennt keine der geöffneten Quellen Mengen: keine Milligramm Natrium, kein Gramm Zucker, keine Tagesobergrenze für Säuglinge. Wer wissen will, wie viel in einem Produkt steckt, bleibt bei der Zutatenliste und dem Nährwertfeld. Wer die eingeführten Lebensmittel mitschreibt, sieht leichter, wo gesüßte Produkte sich eingeschlichen haben — in Mamio lassen sich erste Lebensmittel mit Datum festhalten.
Häufige Fragen
Darf ich den Babybrei salzen?
Die Handlungsempfehlungen nennen „ein Zusatz von Salz" als etwas, das bei Fertigprodukten vermieden werden sollte [1], und das amtliche Rezept für den ersten Brei enthält kein Salz [4]. International wird vom Salzzusatz in der Beikost abgeraten [6]. Eine deutsche Vorgabe, die den Salzzusatz im selbst gekochten Brei wörtlich verbietet, findet sich in den hier zitierten Quellen nicht.
Darf mein Baby Saft trinken?
Fruchtsäfte werden unter den zuckerhaltigen Getränken genannt, von denen in der Flasche dringend abgeraten wird [2]. Das beste Getränk für Säuglinge ist Wasser [2]. Im Rezept für den ersten Brei sind 1,5 EL Fruchtsaft oder Obstpüree als Nachtisch vorgesehen [4] — das ist eine Breizutat, kein Getränk.
Warum ist Zucker in Getränken schlimmer als im Essen?
Weil die Zähne ständig umspült werden: Das erhöht laut Handlungsempfehlungen das Risiko für Zahnkaries, insbesondere Frontzahnkaries — ausdrücklich auch bei Muttermilch und Säuglingsnahrung aus der Dauerflasche [2].
Wie viel Salz oder Zucker darf ein Säugling am Tag?
Keine der hier zitierten Quellen nennt eine Menge für Säuglinge. Die Empfehlungen sind qualitativ formuliert: Zusatz vermeiden [1], süße Getränke vermeiden [2], im Kleinkindalter sparsam [3].
Schmeckt dem Baby ungesalzenes Essen überhaupt?
Die ESPGHAN-Stellungnahme weist darauf hin, dass ein Säugling einen neuen Geschmack manchmal acht bis zehn Mal braucht, bevor er ihn annimmt [6]. Eine Vorliebe für Salziges zeigte sich in einer dort zitierten Untersuchung vor allem bei Säuglingen, die bereits stärkehaltige Tischkost bekommen hatten [6].
Quellen
- Abfolge und Auswahl der Beikost — Handlungsempfehlungen — BLE / Netzwerk Gesund ins Leben, 2024. https://www.gesund-ins-leben.de/fuer-fachkreise/bestens-unterstuetzt-durchs-1-lebensjahr/handlungsempfehlungen/beikost/abfolge-und-auswahl-der-beikost/ (Stand 19.08.2016, Teilaktualisierung 2024) Abgerufen am 2026-10-23.
- Getränke (ergänzende Flüssigkeitszufuhr) — Handlungsempfehlungen — BLE / Netzwerk Gesund ins Leben, 2016. https://www.gesund-ins-leben.de/fuer-fachkreise/bestens-unterstuetzt-durchs-1-lebensjahr/handlungsempfehlungen/beikost/getraenke-ergaenzende-fluessigkeitszufuhr/ (Stand 19.08.2016) Abgerufen am 2026-10-23.
- Ernährungsweise — Handlungsempfehlungen Kleinkindalter — BLE / Netzwerk Gesund ins Leben, 2022. https://www.gesund-ins-leben.de/fuer-fachkreise/ernaehrung-und-bewegung-fuer-kleinkinder/handlungsempfehlungen/ernaehrung/ernaehrungsweise/ (gilt für Kleinkinder von 1 bis 3 Jahren) Abgerufen am 2026-10-23.
- Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei — Rezept und Zubereitung — BLE / Netzwerk Gesund ins Leben, 2026. https://www.gesund-ins-leben.de/fuer-familien/das-1-lebensjahr/brei-selbst-kochen/gemuese-kartoffel-fleisch-brei/ (Zutatenliste ohne Salz und Zucker) Abgerufen am 2026-10-23.
- Empfehlungen zur Säuglingsernährung — BIÖG — Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (kindergesundheit-info.de), 2025. https://www.kindergesundheit-info.de/index.php?id=8924 (Stand: 30.11.2025) Abgerufen am 2026-10-23.
- Complementary Feeding: A Position Paper by the ESPGHAN Committee on Nutrition — Fewtrell M. et al., Journal of Pediatric Gastroenterology and Nutrition 64(1):119–141, 2017. https://www.espghan.org/dam/jcr:3d960daa-e2f3-499f-9df9-2da682976cec/2017%20Complementary_Feeding__A_Position_Paper_by_the.21.pdf (international, nicht deutschlandspezifisch) Abgerufen am 2026-10-23.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel wurde redaktionell vom Mamio-Team erstellt. Er gibt wieder, was die unten genannten Institutionen in ihren Leitlinien und Stellungnahmen veröffentlichen, und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine medizinische Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einer Kinderärztin, einem Kinderarzt, einer Hebamme oder einer Ernährungsfachkraft. Das Mamio-Team ist keine ärztliche Einrichtung, erstellt keine Diagnosen und erbringt keine Heilbehandlung. Die Ernährung eines Säuglings ist immer eine Einzelfallentscheidung: Alter, Entwicklung, Gewicht, Vorerkrankungen, Allergien und Medikamente können dazu führen, dass die hier beschriebenen allgemeinen Empfehlungen für dein Kind nicht gelten oder von deiner kinderärztlichen Praxis anders gewichtet werden. Entscheidungen über die Ernährung deines Kindes solltest du deshalb nur gemeinsam mit ihr treffen. Leitlinien werden regelmäßig überarbeitet; maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung der genannten Quelle, das angegebene Datum bezieht sich auf den Stand unserer Prüfung. Eine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung dieser allgemeinen Informationen entstehen, wird nicht übernommen. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei akuten Beschwerden wende dich an deine kinderärztliche Praxis, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder in Notfällen an den Rettungsdienst (112).
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